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Optionsrentenversicherung

Bis vor einigen Jahren wurde dem Thema private Vorsorge fürs Alter bzw. die Absicherung der Hinterbliebenen ganz sicher nicht die Bedeutung beigemessen wie es heute der Fall ist und zugegebenermaßen auch sein muss. So bieten vorzugsweise die privaten Versicherungsunternehmen, aber auch Banken, ihren Kunden maßgeschneiderte Vorsorgeverträge an. Und die Versicherungsgesellschaften haben ihrerseits ihre Produktpalette modernisiert, wenngleich sie ihren Kunden neben den privaten Rentenversicherungen vor allem nach wie vor Kapitallebensversicherung anbieten.

Dabei sind gerade Rentenversicherungen wieder groß im Kommen, was nicht zuletzt auch mit den Riester-Förderungen zu tun hat, die, sollte sich der Versicherer für den Abschluss einer Kapitalversicherung entscheiden, auf extra zertifizierte Verträge eingezahlt werden. Aber auch wenn sich Verbraucher nicht für einen Riester-Vertrag entscheiden, so haben sie bei Abschluss einer Lebensversicherung dennoch Alternativen, gerade auch in Bezug auf den Auszahlungszeitpunkt, der oftmals innerhalb einer bestimmten Zeitspanne (Abrufphase) gewählt werden kann. Aber auch die Auszahlung bzw. der Auszahlungsmodus an sich kann wählbar sein.

In der Regel erhält der Versicherte nach Ablauf seines Vertrages die Versicherungssumme zuzüglich Zinsen und Überschussbeteiligung ausgezahlt. Analog zur Kapitalrentenversicherung ist es aber auch denkbar, dass der Versicherte eine so genannte Optionsrentenversicherung abschließt, er also eine Alternative zur Kapitalzahlung erhält. Diese Alternative ist eine Verrentung des Kapitals. So erhält der Versicherte quasi eine weitere Rente zu seiner gesetzlichen Rente, also eine Art Zusatzrente. Hier sei allerdings klar gesagt, dass die Versicherung lediglich so lange eine lebenslange Rente zahlt, wie der Versicherte auch tatsächlich lebt. In der Regel kann niemand sein Lebensende selbst bestimmten, sodass auch nicht sicher gesagt werden kann, wie lange die Rente gezahlt wird. Stirbt der Versicherte, endet auch die Rentenzahlung; eine Hinterbliebenenversorgung ist in der Regel ausgeschlossen.

Wer sich überlegt, das Kapital aus seiner Lebensversicherung verrenten zu lassen, sollte statt einer Optionsrentenversicherung eher einen Banksparplan ins Auge fassen, bei dem er ebenfalls eine Rentenzahlung erhalten kann. Der Vorteil dabei ist, dass das Geld bei Versterben nicht verfällt, sondern die Hinterbliebenen entscheiden können, was damit geschieht.