Anbieter & Tarife für die private Altersvorsorge

Home » Altersvorsorge Magazin

Steuerliche Förderung der Altersvorsorge

Steuerliche Förderung von Altersvorsorge durch den Staat

Steuerliche Förderung von Altersvorsorge vom Staat
© MH - Fotolia

Die Altersvorsorge ist eine freiwillige Vorsorge und wird seit dem Jahre 2002 im Rahmen des Altersvermögensgesetzes staatlich gefördert. Um die Rentenbeiträge der Rentenversicherungen langfristig zu stabilisieren wurde schon im Jahre 2002 das Rentenniveau abgesenkt. Die Steuerliche Förderung der Altersvorsorge durch Riester-Renten-Verträge und seit 2005 auch Rürup-Renten soll die bestehende Lücke in der Versorgung zum Teil wieder schließen.

Was wird bei der Riester-Rente gefördert?
Ab dem Jahre 2008, 154 EUR für eine Person (Single). Verheiratete werden mit 308 EUR pro Paar gefördert. Für jedes Kind erhält die Familie eine Zulage in Höhe von 185 EUR und für jedes neu geborene Kind ab 2008 gibt es sogar 300 EUR. Die Riester-Renten-Beiträge werden entweder durch den Sonderausgabenabzug oder durch die Altersvorsorgezulage gefördert. Eine doppelte Förderung ist ausgeschlossen. Für kinderreiche Familien lohnt sich ein hoher Zulagenanspruch. Ein gut verdienender Single ist mit einer steuerlichen Förderung der Altersvorsorgebeiträge besser bedient.

Eine andere Möglichkeit bietet sich in der Steuerlichen Förderung der Altersvorsorge im Bereich der Rürup-Rente. Hier können die Beiträge zur Minderung der Steuerlast verwendet werden. Es besteht bei der Rürup-Rente jedoch keine pauschale Förderung. Die Förderung ist individuell vom Steuerpflichtigen abhängig. Um die Rürup-Rente richtig berechnen zu können, wird von dem Höchstbetrag von 20.000 EUR der Arbeitnehmerbeitrag, sowie der Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Der verbleibende Differenzbetrag ergibt dann den maximal förderfähigen Beitrag zur Rürup-Rente. Zurzeit lassen sich die Aufwendungen zur Steuerlichen Förderung der Altersvorsorge nur zum Teil abziehen, jedoch mit einer schrittweisen jährlichen Erhöhung. In dem Rahmen, in dem Renten zunehmend versteuert werden müssen, dürfen auch größere Anteile der Vorsorgeaufwendungen Einkommensteuer-mindernd angesetzt werden.

Beispielumsetzung von Riester-Produkten:
Ein Produktbeispiel ist die “UniProfiRente”. Bei diesem Produkt soll eine Kombination aus viel versprechenden Aktien und sicheren Rentenfonds mit einem garantierten Schutz vor Wertverlusten, sowie einer zu Hilfenahme der Riester-Renten-Förderung für Rendite sorgen. Die Fondsgebundene UniProfiRente soll eine staatliche Förderung von mindestens 25 Prozent sowie weitere mögliche Steuervorteile bieten. Mit der UniProfiRente kann der Anleger seine Chancen auf der Plattform der internationalen Renten -und Aktienmärkte erhöhen. Zu Beginn der Rentenzahlung sind alle Einzahlungen und staatlichen Zuschüsse für die Steuerliche Förderung der Altersvorsorge zu 100 Prozent garantiert.